Kosten einer Psychotherapie und GOÄ Ziffern im Detail

GOÄ Ziffern mit Bezug zur Psychotherapie

Meine ärztlichen Leistungen werden nach der derzeit gültigen Version der
Gebührenordnung für Ärzte,  GOÄ vom 12. November 1982 (BGBl. I S. 1522) zuletzt geändert durch die Vierte Änderungsverordnung vom 23. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1861 ff.) abgerechnet.

Exemplarisch führe ich hier einige GoÄ Ziffern auf, die aus denen sich die Kosten einer Psychotherapie zusammensetzen und die ich häufiger abrechne.
Ich habe den üblichen 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ  angesetzt:

  • GOÄ- Ziffer 861: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
    Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, dieselbe Ziffer ist auch die „probatorische Sitzung“
    92,50 €

  • GOÄ- Ziffer 860: Erhebung einer biographischen Anamnese
    unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen,
    123,33 €

  • GOÄ- Ziffer 870: Verhaltenstherapie,
    Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten;
    100,56 €

  • GOÄ- Ziffer 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher.
    Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801.
    20,10 €

  • GOÄ- Ziffer 1: Beratung auch mittels Fernsprecher,
    10,72 €

  • GOÄ-Ziffer 50: Hausbesuch
    42,90 €,
    zuzüglich anfallender Parkgebühren und Wegegeld nach §8 GOÄ bzw. Reiseentschädigung nach §9 GOÄ.

Sämtliche weiteren GOÄ-Ziffern unter: http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm