Privatkassen und Beihilfe

Ihr ganz persönlicher Vertrag mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bestimmt, ob und wieviele Therapiesitzungen Sie von Ihrer Krankenkasse und unter welchen Bedingungen erstattet bekommen können.
Rufen Sie also am besten bei Ihrer Krankenversicherung an und fragen Sie nach den Bedingungen. Lassen Sie sich diese sicherheitshalber schriftlich zusenden.
Zusätzlich bekommen Sie zumeist Antragsformulare mitgesandt, die Sie und auch Ihr Therapeut jeweils ausfüllen müssen.

Das Gleiche gilt für die Beihilfe.

Falls Sie zusätzlich zu Ihrer privaten oder evtl. auch gesetzlichen Krankenversicherung beihilfeberechtigt sind, wird die Beihilfe -auch wenn Ihre Krankenkasse nicht zahlt- eventuell einen Anteil übernehmen. Auch hier gilt: fragen Sie bitte bei der Beihilfe nach.

Privatkassen und Beihilfe beteiligen sich also gegebenenfalls in unterschiedlichem Umfang an den Kosten der Psychotherapie.

Wenn eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe Psychotherapie erstatten soll, setzt das eine seelische Erkrankung voraus. Die Richtlinien zur Psychotherapie definieren die Leistungspflicht. Psychotherapie ist keine Kassenleistung, wenn sie nicht der Heilung oder Besserung einer Krankheit bzw. der medizinischen Rehabilitation dient.

Link: Richtlinien zur Psychotherapie