Gesetzliche Krankenkassen

In dieser Seite geht es um Therapieplätze für Versicherte in den Gesetzlichen Krankenkassen und das Kostenerstattungsverfahren. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen bemüht, für ihre Versicherten Psychotherapieplätze zur Verfügung zu stellen. Falls Sie keinen Therapeuten finden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und bitten dort um eine Liste von Psychotherapeuten mit freien Therapieplätzen in Ihrer Nähe. In bestimmten Sonderfällen, (Psychoonkologie, Palliativ-Psychotherapie oder beim Thema „Hausbesuche“) kann es sein, daß Sie keinen Therapeuten finden. Nur dann sollten Sie weiterlesen.

Ich habe keine Kassenzulassung als ärztlicher Psychotherapeut.

Das liegt nicht an mir, sondern an der Festlegung, Berlin sei, auf Psychotherapie bezogen, ein „überversorgter Bezirk“. Dies ist aus meiner Sicht ein rein statistisches Phänomen.
Es liegt daran, daß die vorhandenen Kassen-Psychotherapeuten in der Wirklichkeit weniger Kassenpatienten therapieren, als es die Kassen auf dem Papier voraussetzen, wenn sie die vorhandene Kapazität berechnen.

In der wirklichen Welt Berlins gibt es zu wenig freie Psychotherapieplätze, in den Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen bereits zuviel.

Das Kostenerstattungsverfahren

Es gibt für Sie als Patient einer der gesetzlichen Krankenkassen einen relativ komplizierten Weg im sogenannten „Antragsverfahren“, auch „Kostenerstattungsverfahren“, wenn Sie als Patient nachweisen können, daß Sie in zumutbarer Zeit und bei mehreren Versuchen keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden haben. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen diesen Weg aber nicht mehr nutzen.
Er birgt aber für Sie ein finanzielles Risiko, erfordert Energie, etliche Telefonate und einige Schreiben und Anrufe bei Ihrer Kasse!
Es erleichtert die Mühen dieses Antragsprozesses, wenn Sie Hilfe bei der Bearbeitung dieser bürokratischen Hürden haben. Falls Ihre Kasse nicht bereit ist, mich im Antragsverfahren zu bezahlen, müssen Sie eventuell die ersten Sitzungen selbst zahlen.

Und diese ersten „probatorischen Sitzungen“ müssen wir machen, damit wir
1. herausfinden, ob wir gemeinsam Therapie machen können / wollen, ob es also „passt“ und
2. ich in diesen Stunden zusätzlich die notwendigen Informationen sammeln kann, die ich zur Erstellung eines Gutachtens benötige, auf Grund dessen Ihre Krankenkasse dann entscheidet, ob sie Ihre Therapie bei mir bezahlen möchte oder auch  nicht. Manchmal erstattet die gesetzliche Kasse auf vorherigen Antrag die probatorischen Sitzungen.

Wenn die gesetzliche Krankenversicherung Psychotherapie bezahlen soll, setzt das eine seelische Erkrankung voraus. Psychotherapie ist keine Kassenleistung, wenn sie nicht der Heilung oder Besserung einer Krankheit bzw. der medizinischen Rehabilitation dient. Dies wurde in den Psychotherapie-Richtlinien festgeschrieben.


Gesetzliche Krankenkassen, Kostenerstattungsverfahren nach SGB V, Artikel 1, §13