Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ich berate Sie  zu medizinischen Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Patiententestament).

Es gibt den Fall, daß ein Mensch seinen freien Willen nicht mehr äußern kann. Dies kann bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall eintreten.  Er kann dann nicht mehr bestimmen oder kontrollieren, wie er behandelt wird oder welche medizinischen Maßnahmen nicht mehr erwünscht sind.

Für diesen Fall können Sie in einer Patientenverfügung regeln, welche Maßnahmen Sie sich von den behandelnden Ärzten und den Sie Pflegenden zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen; genauso welche Sie ablehnen. Dies bindet die Behandler und Pflegenden.

 Sie können mich auch bevollmächtigen, Ihren Standpunkt, über die von Ihnen gewünschte medizinische Behandlung,  gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal in Ihrem Sinne zu vertreten. Eine solche Vorgehensweise ermöglicht zusätzlich flexiblere Reaktionen, als eine rein schriftliche Festlegung.

Sie wünschen, daß Ihre Angehörigen bestimmen sollen, wie verfahren werden soll:
Sie können ihnen empfehlen, mich als Berater, sozusagen als weitere medizinische Meinung zu konsultieren.